Preis: 783,00 €

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Basisschulung Plus

Die Basisschulung ist eine eintägige Theorieschulung und Vorbereitung auf die Prüfung zum Kenntnisnachweis. Im Rahmen der Theorieschulung werden die vom Luftfahrtbundesamt für die Prüfung vorgegebenen Themen, Luftrecht, Meteorologie, Flugbetrieb und Navigation ausführlich und verständlich anhand unseres eigens konzipierten Dronecert Lehrbuchs vermittelt. Zusätzlich zu dem theoretischen Teil beinhaltet die Basisschulung Plus ein halbtägiges Praxisseminar mit Bestätigung in Form eines Befähigungsnachweises "erweiterter Kenntnisnachweis" durch Dronecert. Hierfür werden Ihnen im ersten Schritt von erfahrenen Fluglehrern grundlegende Fertigkeiten im manuellen Flug vermittelt, um im zweiten Schritt selbständig ein Flugprogramm abzufliegen und Ihre Fähigkeiten im praktischen Umgang mit einem UAV zu bestätigen.
Zielgruppe:
Drohnenpiloten die ausführlich und ohne Selbstlernstudium von einem erfahrenen Dozenten ohne Zeitdruck an das notwendige Fachwissen herangeführt werden möchten und darüber hinaus den Befähigungsnachweis "erweiterter Kenntnisnachweis" mit einer praktischen Grundlagenschulung und Flugübungen bestätigt haben möchten.
Leistungsumfang:
  • Dronecert Lehrbuch
  • 6 stündige Präsenzschulung in Theorie incl. Mittagessen, Snacks und Getränke
  • 90 minutige Prüfung zum Kenntnisnachweis im Anschluss
  • Single-Choice-Prüfung (mehrere vorgegebene Antworten, eine richtige Antwort pro Frage)
  • Überreichung des Kenntnisnachweises gemäß § 21a Abs. 4 Satz 3 Nr. 2 der Luftverkehrs-Ordnung „ Drohnenführerschein“
Am Folgetag
  • 4 stündige Praxisschulung mit Flugtraining und Austellung des Befähigungsnachweises "erweiterter Kenntnisnachweis"
  • Abschluss mit Wissensaustausch
Teilnehmerzahl:
  • Mindestteilnehmer: 3 Personen
  • Maximale Anzahl an Kursteilnehmern: 8 Personen
Veranstaltungsort:
  • Kassel
Zahlung:
  • Vorkasse
Zur Prüfung mitzubringen:
  • Gültiger Lichtbildausweis incl. Kopie
  • Aktuelles Führungszeugnis gemäß § 30 des Bundeszentralregistergesetzes
  • Erklärung über Strafverfahren gemäß §24 (3) 3 LuftVZO