Die Luftraumstruktur in Deutschland
Sichtflugmindestanforderungen im unteren Luftraum
Luftraum | Flugsicht | Wolkenabstand |
---|---|---|
D (CTR) | 5km + 5km Bodensicht |
horizontal 1,5 km vertikal 1000ft Hauptwolkenuntergrenze 1500 ft AGL |
(A) B C D E | 5 km | horizontal 1,5 km vertikal 1000ft |
G | Allgemein: 5 km IAS (indicated air speed) unter 141kt: 1,5 km Heli: 800 m |
frei von Wolken (dürfen nicht berührt werden) Erdsicht |
G Oberhalb 3000ft MSL oder 1000 AGL |
Allgemein: 5 km Ohne Ausnahme | horizontal 1,5 km vertikal 1000ft |
G Unterhalb 3000ft MSL oder 1000 AGL |
Allgemein: 5 km IAS (indicated air speed) unter 140kt: 1,5 km Heli: 800 m |
horizontal 1,5 km vertikal 1000ft |
Kontrollzonen
Die Deutsche Flugsicherung hat ICAO-Kartenausschnitte der Kontrollzonen einzelner Verkehrsflughäfen bereitgestellt.
Hier gelangen Sie direkt zur Karten
Kennzeichnungspflicht
Alle Drohnen (unbemannte Flugsysteme sowie Flugmodelle) ab einem Startgewicht über 250 g unterliegen der Kennzeichnungspflicht. Dies gilt auch für Modellfluggelände. Die Fluggeräte müssen mit dem Namen und der Adresse des Halters gekennzeichnet sein. Das Drohnen-Kennzeichen (oder die Drohnen Plakette) muss dauerhaft, sichtbar und feuerfest sein. In der neuen Drohnenverordnung wird von daher eine Aluminium-Plakette empfohlen. Eine Registrierung der Drohne ist nicht erforderlich. Die Kennzeichnungspflicht wurde mit der am 07.04.2017 in Kraft getretenen neuen LuftVO für UAVs geregelt und ist seit dem 01.10.2017 Pflicht in Deutschland.Meteorologie
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